1. Begriffe
Die angegebenen Begriffe werden mit der hier erläuterten Bedeutung benutzt, unter Vorbehalt der jeweils unterschiedlichen Angaben:

  • EUROPRESSVIT S.r.l.: die Gesellschaft EUROPRESSVIT S.r.l. (MWST 00730090156) mit Sitz in Buccinasco (MI) – Via Veneto 10 – PLZ 20090.
  • Kunde: die Person, welche die Bestellung versendet;
  • Bestellung/en: die durch den Kunden versendete/en Kaufantrag/äge , Auftrag und /oder Erteilung.
  • Produkt: jegliche von EUROPRESSVIT S.r.l. hergestellte und/oder vertriebene Ware, die Vorgaben und die betreffende Nutzungsdokumentation;
  • Preis: zu 100 (betrifft 100 Stück) auschl. MWST (kann Änderungen unterliegen)

2. Voraussetzung<
Die vorliegenden Bedingungen („Bedingungen“) stellen integrierender Bestandteil von jedem Kauf, Auftrags-oder Verabreichungsantrag und/oder Vereinbarung von Produkte von Seiten von EUROPRESSVIT S.r.l.

Jegliche durch den Kunden in seiner Bestellung oder getrennt vorgeschlagenen Vertragsklausel entfaltet ihre Rechtswirksamkeit nur, wenn sie ausdrücklich durch EUROPRESSVIT S.r.l. Schriftlich angenommen wurde oder wenn die Bestellung ohne schriftlichen Vorbehalt ausgeführt wird.

Der Vertrag kommt erst zur Stande, wenn EUROPRESSVIT S.r.l. Schriftlich die Bestellung dem Kunden bestätigt oder ihm die schriftliche Mitteilung betreffend Beginn der Ausführung sendet.

3. Offerten
Jede Offerte von EUROPRESSVIT ist 15 Tage gültig ab dem Datum der Übermittlung, sofern keine andere zeitliche Voraussicht bestimmt wird.

EUROPRESSVIT steht immer das Recht zu vor dem Erhalt der Annahme des Käufers ihre Offerte zu widerrufen.

Die Dokumente betreffend die Offerte, wie Abbildungen, Gewichtsvorgaben und Grössen werden ausschliesslich als Richtwert betrachtet, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.

4. Bestellung
EUROPRESSVIT nimmt Bestellungen an, die vom Kunden unterzeichnet wurden und die zwingend folgende Angaben enthalten müssen:

  1. Die genaue Bezeichnung des Kunden, einschl. Steuernummer und/oder UStd, vollständige Adresse (Rechtssitz bei einer Gesellschaft oder Adresse des Inhabers bei Einzelfirma, mit Angabe einer Telefonnummer und E-Mailadresse und/oder PEC);
  2. Der Bestimmungsort der Ware, wenn er sich von der unter a) angegebenen Adresse unterscheidet.
  3. Die vereinbarten Zahlungsbedingungen und die vollständige IBAN

Sofern die Bestellung mündlich erteilt wird, wird EUROPRESSVIT eine schriftliche Bestellbestätigung senden, welche durch den Kunden wiederum schriftlich zu bestätigen ist.

5. Technische Produktionszeichnungen
Für die Bestellung von besondere Artikel unserer Produktion (ausser Norm) sind unsere technische Zeichnungen gültig, welche stets zur Annahme zu stempeln und zu unterzeichnen sind. Die Zeichnungen sind im Eigentum von Europressvit und deren Verbreitung, Reproduktion, Nutzung oder die Extrapolation von Teile davon ohne unsere Zustimmung ist verboten.

6. Abschluss des Vertrages
Der Vertrag gilt als abgeschlossen, nur infolge der ausdrücklichen schriftlichen Annahme der Bestellung durch EUROPRESSVIT mittels Ausstellung der Bestellbestätigung bzw. der Sendung der schriftlichen Mitteilung des Beginns der Vertragsausführung wie nach Nr. 2.

Die Bestellung ist für EUROPRESSVIT in keiner Art und Weise verbindlich, solange die Verfügbarkeit des Produktes oder seine technische Produktionsmachbarkeit noch nicht geprüft wurde.

Bei besonderen Artikeln oder Herstellungsartikeln wird eine spezifische Vorgabe vereinbart und ausgestellt (technische Zeichnung), welche zwingend durch den Kunden schriftlich angenommen werden muss, damit der Vertrag als abgeschlossen betrachtet werden kann.

EUROPRESSVIT wird die Bestellung in so kurze Zeit wie möglich ausführen, die durch die Herstellungsbedingungen zugelassen ist.

Die durch EUROPRESSVIT angegebenen Ausführungsfristen der Bestellung sind reine Richtwerte und stellen keine Lieferverpflichtung zu einem festen Zeitpunkt dar, sofern dieser nicht ausdrücklich angegeben und vereinbart wurde.

Eventuelle Lieferverspätungen begründen kein Recht auf Schadenersatzansprüche, noch auf Wandlung oder Minderung des Vertrages sowie auf Änderung der Vertragsbedingungen.

Ein Lieferzeitraum wird nur hinsichtlich seiner Länge definiert, er beginnt an dem Tag, wo eine Übereinstimmung über alle Vertragselemente erreicht wurde, nicht bevor EUROPRESSVIT die betreffende Bestellung angenommen hat und nicht bevor der Kunde alle Dokumente und erforderliche Bestätigungen und Annahmen eingereicht hat.

Die Lieferfrist ist gültig, wenn der Gegenstand vor dem Fristablauf für den Kunden gesendet wurde oder, für den Fall, dass der Artikel nicht gesendet werden kann oder muss und EUROPRESSVIT ihre Mitteilung in Bezug auf die Verfügbarkeit zur Lieferung gesendet hat, vor dem Fristablauf für den Käufer.

7. Vorgaben
Die Ware stimmt mit den vereinbaren Vorgaben, Normen oder technische Zeichnungen, welche durch den Kunden für die Annahme  gestempelt und gezeichnet wurden, überein. Sofern keine Vorgaben vereinbart wurden, so stimmt die Ware mit de allgemeinen Vorgaben von EUROPRESSVIT überein, welche zum Zeitpunkt der Lieferung in Kraft stehen.

Eventuelle in den Informationsschreiben über die Produkte, Handbücher, Internetseiten, Preislisten oder andere die Ware betreffende Informationsschreiben, wie Zeichnungen oder gesetzliche Bestimmungen, enthaltenen Erklärungen sind für EUROPRESSVIT verbindlich, nur sofern auf diese ausdrücklich im Rahmen einer Offerte oder einer Bestätigung verwiesen wird.

8. Lieferung
EUROPRESSVIT behält sich das Recht vor, Teillieferungen zu tätigen unter der Bedingung, dass die Teillieferungen eine bestimmte Anzahl nicht überschreiten.

Der Kunde hat kein Recht auf Teillieferung, wenn solche nicht ausdrücklich separat vereinbart wurden.

Für den Fall, dass keine Lieferfrist vereinbart wurde, so erfolgt die Lieferung gemäss dem Plan der Herstellungskapazität von EUROPRESSVIT.

Sollte sich die Lieferung um mehr als acht Wochen verspäten, so steht dem Kunde das Rücktrittsrecht vom Vertrag zu, mittels schriftlicher Mitteilung. Dabei endet für ihn die Kaufverpflichtung für die verspätete Ware.

Die Masseinheit der gelieferten Ware ist die in Anzahl Stücke ausgedrückte Quantität und der Preis betrifft hundert Stücke. Diese Quantität kann von EUROPRESSVIT im Rahmen von 10% (+/-) der Gesamtquantität der zu liefernden Bestellung für jede Art von Produkt geändert werden und der Preis wird dementsprechend angepasst.

Sofern kein Gegenbeweis vorliegt, gilt die auf der Ware gedruckte oder anderswie angegebene Quantität. EUROPRESSVIT S.r.l. Haftet nicht für die direkten und indirekten Schäden noch für die Folgen einer verspäteten Lieferung, ausser es liegt ein schweres Verschulden von EUROPRESSVIT vor.

Die Leistung von EUROPRESSVIT gilt als ausgeführt, sobald die Ware zur Versendung bereit steht und der Käufer über die Verfügbarkeit zur Lieferung informiert wurde; sie gilt aber auch als erfolgt, sobald die Ware den Sitz von EUROPRESSVIT wie im Vertrag vorgesehen verlässt.

Liegen die Gründe für eine verspätete Lieferung im Verantwortungsbereich des Käufers, so gilt die Lieferfrist als eingehalten ab dem Zeitpunkt der Mitteilung über die Verfügbarkeit der Ware zur Versendung.

Vereinbarte oder anwendbare Zeiträume und Daten werden verlängert und/oder stehen still solange der Käufer seine Verpflichtungen nicht erfüllt, im Rahmen eines laufenden Geschäftsverhältnisses oder auch durch andere Verträge vorgesehenen vertragliche Verpflichtungen.

Lieferverspätungen aus Gründen der höheren Gewalt, Krieg, Aufstand, Streik, Aussperrung, Störungen an den Maschinen, ungenügendes Material und Verspätungen der Lieferungen von Rohstoffe oder benutzte technische Werkzeuge oder anderer Ereignisse, die nicht im Einflussbereich von EUROPRESSVIT liegen, stellen EUROPRESSVIT während er ganzen Dauer der Verhinderung von ihrer Lieferungspflicht frei und ermächtigen sie vom Vertrag zurückzutreten, der Käufer hingegen hat kein Recht vom Vertrag zurückzutreten oder den Vertrag zu ändern, und jedes Recht auf Beschwerde, Schadenersatz oder Entschädigung wegen verspätete Lieferungen aus irgendeinem Grund ist ausgeschlossen.

Der Kunde ist verpflichtet den Lieferschein zu überprüfen und zu unterzeichnen. Eventuelle Einwände können gegenüber EUROPRESSVIT schriftlich innerhalb der Frist von 8 (acht) Tagen ab Erhalt des Produktes gestellt werden.

Erfolgt keine Einwendung, so gilt die Quantität und die Qualität der gelieferten Ware wie in der Lieferungsanmerkung angegeben als akzeptiert.

EUROPRESSVIT S.L.R. behält sich die Möglichkeit vor, Kaufverträge mit Etappenlieferung oder programmierte Lieferung abzuschliessen.

In diesem Fall werden die beantragten Bestellungen nur für den bestimmten vereinbarten maximalen Zeitraum angenommen. Sofern der entsprechende Zeitraum nicht genau bestimmt ist, so läuft die Frist nach zwölf Monaten ab Vertragsabschluss ab.

In diesem Fall gelten die Waren als in ungefähr gleichen monatlichen Mengen akzeptiert.

Auf jedem Fall wird EUROPRESSVIT zum Ende der Vertragslaufzeit die im Lager vorhandene und noch nicht beantragte Ware liefern.

Sofern der Bezug der Ware nicht innerhalb des vereinbarten Zeitraums erfolgt, hat EUROPRESSVIT das Recht ohne weitere Voranmeldung die vollständige Sendung zu liefern.

Ausserdem hat EUROPRESSVIT das Recht eine endgültige Frist für die Annahme der Ware festzusetzen.

Verfällt auch dieser Zeitraum erfolglos, so hat in diesem Fall EUROPRESSVIT das Recht vom Kaufvertrag zurückzutreten und dabei ihre Lieferungspflicht zu beenden und Schadenersatz zu verlangen anstatt der Leistung betreffend den noch nicht erfüllten Vertragsteil.

9. Lieferung des Produktes in Italien
Die Lieferung des Produktes an den Kunden erfolgt ab Werk beim Sitz von EUROPRESSVIT S.r.l., Via Veneto 10 – 20090 Buccinasco (MI).

Sofern der Kunde einen entsprechenden Antrag stellt, so kann EUROPRESSVIT den Transportvertrag auf Kosten und Risiko des Kunden abschliessen. EUROPRESSVIT haftet in keiner Weise in Bezug auf die schädigende Ereignisse die im Laufe des Transports auftreten können. In diesem Fall erfolgt die Lieferung des Produkts frei Frachtführer beim mit dem Kunden vereinbarten Sitz und das Risiko und die Kosten des Transports trägt der Kunde.

Mit der Übergabe des Produkts an den Frachtführer ist EUROPRESSVIT S.r.l. von jeglichem Risiko und Haftpflicht befreit.

Der Kunde trägt immer das Risiko und die Gefahr beim Transport.

Die Transportkosten sowie alle eventuelle Nebenkosten oder zusätzliche Kosten einschliesslich die Verpackungskosten, Lade-und Entladungskosten, eventuell geforderte Gebühr oder Steuer gehen zu Lasten des Kunden, der Betrag wird in Rechnung gestellt.

Auf alle Fälle ist der Kunde verpflichtet die Übereinstimmung der im Frachtbrief enthaltenen Angaben mit der effektive Anzahl der Packstücke und der Stand der Ware oder der betreffenden Verpackung im Zeitpunkt der Lieferung durch den Frachtführer zu überprüfen und die eventuellen Vorbehalte bei Nichtkonformität auf den Frachtbrief einzufügen.

10. Lieferung des Produktes ausserhalb von Italien
Die Lieferung des Produkts ausserhalb von Italien ist durch die Incoterms geregelt.

Alle durch EUROPRESSVIT S.r.l. abgeschlossene Verkäufe gelten für die ab Werk Buccinasco (MI), Via Veneto 19, beim eigenen Sitz gelieferte Ware.

Die Anwendung auch bei Lieferung des Produkts ausserhalb von Italien der Klauseln Sub. Art. 8 bleibt vorbehalten.

11. Eigenschaft der Ware
Die Eigenschaften und die Qualität gelten als gewährleistet, wenn sie ausdrücklich im Vertrag vereinbart wurden.

Mündliche Erklärungen und Erklärungen in den Dokumenten EUROPRESSVIT S.r.l., unter denen, aber nicht abschliessend: Muster, technische Zeichnungen, Messungen, DIN-ISO Normen, Leistungsvorgaben, und weitere Informationen in Bezug auf den Zustand des Liefergegenstands gelten ausschliesslich als Vorgaben und können nicht als Garantieeigenschaften oder als Bürgschaft betrachtet werden.

Sofern das durch EUROPRESSVIT benutzte Material im Vertrag genau bezeichnet wurden, so gilt dies nur als Garantie der Übereinstimmung mit diesen Voraussetzungen und nicht die Geeignetheit des Materials für die Zwecke des Kunden.

EUROPRESSVIT S.r.l. Behält sich das Recht vor, die Ware mit einer Toleranzschwelle von 10% (zehn Prozent) auf die bestellte Quantität zu liefern, unter Beachtung, dass die Ware den Gebrauch nicht beeinträchtigen und vom Kunden nicht als unakzeptabel betrachtet sind.

Die Gesellschaft kümmert sich um die Verpackung nach Erfahrung; sie wird von jeglicher Haftung wegen Verluste und Beschädigung befreit. Die Einsetzung von besondere Verpackungen, bzw. der Verzicht auf die Verpackung bei Ware, bei der sie normalerweise benutzt wird, müssen durch den Käufer im Zeitpunkt der Bestellung angefragt werden. Besondere Verpackungsarten werden in Rechnung gestellt.

12. Mangelhafte Ware und Quantitätsmängel
Die Garantie-und Schadenersatzanträge unterstehen den in Art. 1470 IT ZGB vorgesehenen Bestimmungen. Die gelieferte Ware ist frei von Mängel.

Die Ware gilt als mangelhaft, nur sofern sie nicht den unter Artikel 10 genannten Vorgaben entspricht.

EUROPRESSVIT S.r.l. Haftet nicht für die Funktionsweise, die Qualität und die Eigenschaften der Ware, mit Ausnahme der oben genannten Punkte. Jeder Bezug auf Gesetze oder andere Normen betreffend die Qualität oder die Geeignetheit der Ware für bestimmte Nutzungen wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Sofern die Ware Mängel oder Quantitätsmängel aufweist, so ist der Käufer verpflichtet dies schriftlich EUROPRESSVIT innerhalb von 8 (acht) Tagen ab Ankunft der Ware bei der festgesetzten Destination mitzuteilen.

Der Kunde muss EUROPRESSVIT eine geeignete Anzahl seiner Meinung nach mangelhafte Ware liefern unter Angabe der betreffenden Warenstückanzahl, so dass die erforderlichen Kontrollen und Prüfungen durchgeführt werden können. Nachdem die Nichtkonformität festgestellt und bestätigt wurde, wird die Rücksendung der Ware ausschliesslich in der originellen Verpackung ermächtigt. Falls der Käufer die Ware durch irgendeine Art interne oder externe Verarbeitung ändert, ist kann die betreffende Ware nicht mehr beanstandet werden.

Bei Mängel die im Rahmen der Ankunft der Ware nicht angemessen entdeckt werden konnten, ist der Kunde verpflichtet sie innerhalb von 8 (acht) Tagen ab Entdeckung zu melden. Allerdings hat die Mitteilung, welche nach über einem Jahr ab dem Zeitpunkt, wo das Risiko der Ware auf den Käufer übergegangen ist erfolgt ist, keine Rechtswirksamkeit.

Bei verspäteter Meldung, ist EUROPRESSVIT S.r.l. In keiner Weise dazu verpflichtet den Mangel aufzuheben oder irgendwelche Preisverminderung anzuerkennen.

Sofern die Ware Mängel oder Quantitätsmängel aufweist und unter der Bedingung, dass der Käufer diese EUROPRESSVIT innerhalb der vorgesehenen Frist mitgeteilt hat, und unter Beachtung der obenstehenden Punkte, ist EUROPRESSVIT verpflichtet auf eigene Kosten und unter Beachtung des Zeitraums der für die Herstellung der neuen Ware erforderlich ist (falls erforderlich) den Mangel zu berichtigen oder nach Wahl eine neue Sendung von nicht mangelhafte Ware zu liefern oder bei Quantitätsmängel, die fehlende Menge an die vereinbarte Adresse zu liefern. Die mangelhafte Ware muss EUROPRESSVIT zurückerstattet werden im Verhältnis zur Lieferung des Ersatzproduktes.

Der Toleranzwert für Qualitätsmängel beläuft sich auf 3%.

Anstatt den Mangel oder den Quantitätsmangel zu bereinigen, kann EUROPRESSVIT nach Wahl dem Kunden eine im Verhältnis zum Mangel oder Quantitätsmangel angemessene Wertverminderung der Ware gutschreiben. Bei Mängel oder Quantitätsmängel der Ware, hat der Kunde, mit Ausnahme von schweren Verschulden von Seiten von EUROPRESSVIT, kein Recht auf weitere Mängelrügen ausser diejenigen, die ausdrücklich in diesen Vertragsbedingungen oder im Vertrag vorgesehen sind.

Schäden, die auf externe Einflüsse zurückzuführen sind, wie unangemessene Positionierung oder Manipulationen, Korrosion oder normale Abnutzung und Bruch, begründen keine Haftpflicht für EUROPRESSVIT S.r.l..

Sofern die Ware durch EUROPRESSVIT gemäss besondere Bedürfnisse/Anfragen oder nach besonderen technischen Zeichnungen von EUROPRESSVIT oder des Kunden (und die Ware somit nicht der DIN oder ISO Normen untersteht) erstellt wurde, so gilt die Ware als in Übereinstimmung mit der angenommenen Zeichnung verkauft.

In diesem Fall, gilt jedes Recht auf Rüge oder Schadenersatz bei Mängel als ausdrücklich wegbedungen, unter Vorbehalt der ausdrücklich vereinbarten Vorgaben.

13. Preise – Zahlung
Die Preise der Produkte beziehen sich auf die Preise, die im Zeitpunkt der Annahme der Verkaufsofferte durch den Käufer oder bei der Ausstellung der Bestellbestätigung durch EUROPRESSVIT S.r.l. gelten. .

Die Preise der Produkte gelten stets als frei Frachtführer (FCA Incoterms 2010), unter Vorbehalt anderer unter den Parteien stattgefundenen schriftlichen Vereinbarungen.

Die Zahlungen, nur und ausschliesslich in Euro, müssen gemäss den betreffenden in der Verkaufsofferte oder in der Bestellbestätigung enthaltenen Angaben getätigt werden. Eventuelle Zahlungen, die an Vermittler, Vertreter oder Hilfshandelsvertreter von EUROPRESSVIT S.r.l., befreien den  Käufer nicht von seiner Zahlungspflicht.

Sofern nicht anderes vereinbart, erfolgen die Zahlungen in Euro.

Die Preise, welche in einer anderen Währung als Euro angegeben sind, können Änderungen im Rahmen der Wechselkursschwankungen unterliegen.

Jede Verspätung oder Unregelmässigkeit der Zahlung gibt EUROPRESSVIT S.r.l. das Recht:

  1. die laufenden Lieferungen zu suspendieren, auch wenn sie nicht die ausstehende Zahlung betreffen;
  2. die Zahlungs-und Preisnachlassmodalität ändern für die nächstfolgenden Lieferungen, dabei kann auch die Zahlung im Voraus oder die Ausstellung von weiteren Garantien verlangt werden.
  3. ab dem für die Zahlung vorgesehene Verfalldatum die Verzugszinsen auf den noch offenen Betrag ohne formelle Inverzugsetzung verlangen, unter Vorbehalt des Rechts von EUROPRESSVIT S.r.l. den Ersatz für den grösseren erlittenen Schaden zu verlangen.

Der Käufer ist zur vollständigen Zahlung der Produkte verpflichtet, auch für den Fall, dass Einwände, Beanstandungen, oder Rechtsstreitigkeiten entstehen, welche nur nach der Leistung des geschuldeten Betrages definiert werden.

Der Kunde verzichtet im Voraus auf die Verrechnung mit eventuellen irgendwelchen Forderungen gegenüber EUROPRESSVIT S.r.l..

14. Anwendbares Recht
Der Vertrag unterliegt italienischem Recht.

15. Rechtsstreitigkeiten
Alle Rechtsstreitigkeiten, Divergenzen oder Forderungen in Verbindung mit dem Vertrag, einschliesslich diejenigen in Bezug auf die Ausführung, Auflösung oder Ungültigkeit werden endgültig gemäss italienischer Gerichtsbarkeit beim Gericht am Rechtssitz der Gesellschaft/Verkäuferin entschieden.

16. Allgemeine Haftbarkeitsbeschränkung
Mit Ausnahme der in diesen Vertragsbedingungen ausdrücklich festgesetzten Punkten oder der explizit getroffenen Vereinbarungen, ist EUROPRESSVIT S.r.l. In keiner Weise, auch nicht im Rahmen der Produkthaftpflicht, für irgendeinen Verlust oder direkter oder indirekter Schaden, Folgeschaden oder für den entgangenen Gewinn, einschliesslich Einkommensverluste, Produktionsverluste, wegzuwerfenden Produktionen oder Beschwerden und Forderungen der Kunden des Kunden haftbar. Diese Einschränkung kommt bei Absicht oder schwerem Verschulden nicht zur Anwendung.

EUROPRESSVIT S.r.l. Kann in keiner Weise zur Rechenschaft gezogen werden für Beschwerden oder Forderungen, welche ihr nach Ablauf der einjährigen Frist ab dem Zeitpunkt wo das Risiko an den Kunden übergegangen ist, mitgeteilt wurden.

17. Schutz der personenbezogenen Daten und Vertraulichkeit
Bei der Ausführung der mit diesem Vertrag übernommenen Verpflichtungen, verpflichtet sich EUROPRESSVIT S.r.l. Die Informationen betreffend die Tätigkeit des Kunde geheim zu halten, im Rahmen der Beachtung der Bestimmungen zum Schutz der personenbezogenen Daten. Europressvit erklärt, dass sie sich den neuen Bestimmungen GDPR 679/2016, welche von der Webseite www.europressvit.com heruntergeladen werden können, angepasst hat.

Der Kunde erklärt, dass er Einsicht in das durch EUROPRESSVIT S.r.l. ausgestellte Informationsschreiben zur Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten genommen hat und er verpflichtet sich zeitnah eventuelle Änderungen seiner eigenen personenbezogenen Daten mitzuteilen, und dabei jede Verantwortung in Bezug auf die Mitteilung fehlerhaften oder nicht korrekten Daten zu übernehmen.

Der Kunde verpflichtet sich EUROPRESSVIT S.r.l. vor jeder mit der Mitteilung der fehlerhaften oder nicht korrekten Daten in Zusammenhang stehenden schädigenden Auswirkung schadlos zu halten. Im Rahmen seiner Eigenschaft als betroffene Person, stehen dem Kunden die Rechte gemäss Art. 7 des Privacygesetzes und Artt. 15, 16, 17, 18, 20, 21 und 22 GDPR zu und er kann sie mittels Einreichen der betreffenden Anfrage an die Adresse dpo@europressvit.com ausüben.

18. Schlussklauseln
Eventuelle Toleranzen durch EUROPRESSVIT S.r.l., sollten sie auch wiederholt und verlängert sein, gegenüber Verletzungen der Klauseln dieses Vertrages von Seiten des Kunden stellen kein Präzedenzfall dar und beeinträchtigen nicht die Gültigkeit und die Rechtswirksamkeit des Vertrages.

Die mögliche Ungültigkeit, Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einer oder mehrerer Klauseln dieser Vereinbarung beeinträchtigt nicht die weiteren Klauseln.

Gemäss Artt. 1341 und 1342 des IT ZGB erklärt der Kunde, dass er über die Klauseln gemäss Artt. 5, 7, 8, 10, 11, 16 Kenntnis genommen hat und diese ausdrücklich annimmt.